Auf einen Blick

Teilnehmen können alle Städte, Kreise und Gemeinden und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Der Wettbewerb richtet sich ebenfalls an kommunale Zweckverbände und die im ÖPNVG NRW aufgeführten SPNV-Aufgabenträger:innen. Kommunale Unternehmen können mit der Durchführung von Projekten beauftragt werden.

Gefragt sind Modellvorhaben, die den Arbeitsweg im Blick haben und vor Ort zu konkreten Verbesserungen führen sollen. Verbesserungen liegen vor allem dann vor, wenn mit dem Modellvorhaben ein Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung vor Ort verbunden ist. Die Modellvorhaben müssen einen eindeutigen Bezug zur Pendlermobilität aufweisen und im besten Fall auch einen positiven Einfluss auf die private Mobilität der Arbeitnehmenden haben.

Teilnahme­voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Kooperation zwischen mindestens einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) und mindestens einem Betrieb/Unternehmen. Kooperationen zwischen Kommunen und einer größeren Anzahl an Betrieben/Unternehmen sind möglich und ausdrücklich erwünscht. Detaillierte Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Es handelt sich um eine Projektförderung, die als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit (Förderzeitraum für Betriebskosten) ist auf 3 Jahre innerhalb des Zeitraums zwischen 2024 und 2027 beschränkt und darf 2 Jahre nicht unterschreiten.

Was alles gefördert wird, entnehmen Sie bitte der ausführlichen Wettbewerbsbeschreibung.

Förderinteressenten, die die erste Stufe des Wettbewerbsverfahrens erfolgreich absolviert haben, haben zusätzlich die Möglichkeit, auf Antrag eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent von maximal 100.000 € der anerkennungsfähigen zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 80.000 € zu erhalten, um ein Beratungsunternehmen zur Erstellung eines Konzepts des Betrieblichen Mobilitätsmanagements mit vorausgegangener Mitarbeitendenbefragung und Wohnstandortanalyse zu beauftragen, aus dem sich weitere Maßnahmen für eine mögliche sich an die zweite Stufe anschließende Förderung ableiten lassen.

Ablauf des Wettbewerbs

In dem zweistufigen Wettbewerb können Städte, Kreise und Gemeinden in Kooperation mit überbetrieblichen Gemeinschaften ansässiger Unternehmen Lösungen entwickeln, mit denen attraktive Nutzungsbedingungen von umweltfreundlichen Mobilitätsangeboten geschaffen werden.

In der ersten Stufe sollen Grobkonzepte mit zwischen Kommune und Unternehmen abgestimmten Maßnahmenideen entwickelt werden. Nachdem eine Jury die eingereichten Grobkonzepte bewertet hat, werden die besten und erfolgversprechendsten Einreichungen für die zweite Stufe zugelassen.

In der zweiten Stufe sollen die ausgewählten Grobkonzepte u.a. auf Basis von Befragungen der Mitarbeitenden und Wohnstandortanalysen weiterqualifiziert und zur Umsetzungsreife gebracht werden (vom Grobkonzept zum Feinkonzept). Für diese zweite Stufe kann nach Antragsstellung bereits eine finanzielle Förderung für die Beauftragung eines Beratungsunternehmens zur Ausarbeitung der Feinkonzepte erfolgen. Nach einer erneuten Auswahl durch die Jury beginnt für die besten Einreichungen die Umsetzungsphase.

Für Kommunen:
0221 20808–739

Für Unternehmen:
0231 5417–147